Sind Informationen zur Barrierefreiheit deutlich wahrnehmbar zugänglich — als verlinkte Seite oder in Ihren AGB?
So prüfen Sie das
Scrollen Sie auf Ihrer Startseite ganz nach unten und suchen Sie einen Link „Barrierefreiheit” oder „Erklärung zur Barrierefreiheit”. Alternativ: steht ein entsprechender Abschnitt in Ihren AGB? Beides ist zulässig — das Gesetz verlangt, dass die Angaben deutlich wahrnehmbar sind, schreibt aber keine bestimmte Form vor.
In Shopify liegt die Erklärung üblicherweise als eigene Seite unter /pages/barrierefreiheit, verlinkt über Inhalte → Menüs → Footer. Eine Seite, die existiert, aber nirgends verlinkt ist, zählt nicht.
Und ein Punkt, der oft übersehen wird: die Erklärung muss selbst barrierefrei sein. Ein PDF, ein Bild mit Text oder eine Einbindung per iFrame erfüllt die Anforderung nicht. Wenn Ihre Erklärung in einer dieser Formen vorliegt: „Nein”.